Liebe Eltern,
nachdem unsere politische Führung in den letzten Tagen eine
Reihe von Beschlüssen und Vorgaben veröffentlicht hat, möchte ich Sie über die
Pläne zur weiteren Ausgestaltung des Schulbetriebs speziell an der
Diesterweg-Schule informieren.
Alle Aussagen sind vorbehaltlich, solange es keine anderslautenden
Regelungen durch die Schulaufsichtsbehörde, das Ministerium oder die Regierung
gibt.
Aktuell:
Die „Allgemeinverfügung der Landesregierung …“ vom 17. April
2020 gilt. Das heißt, dass an unserer Schule weiterhin eine Notfallbetreuung täglich von 07:30 Uhr –
13:00 Uhr (freitags bis 12:30 Uhr) für Kinder mit einem Betreuungsanspruch
eingerichtet ist. Für Kinder ohne Betreuungsanspruch gilt laut oben genannter
Verordnung „bis auf Weiteres“ Besuchsverbot.
Die Fachlehrer*innen unserer Schule sind weiterhin angewiesen,
ihren Schülern Aufgabenangebote und Lerninhalte zur Verfügung zu stellen. Meine
Stellungnahme vom 30. März gilt. Die Klassenleiter*innen sind in diesem Prozess
wertvolle Multiplikatoren und erste Ansprechpartner bei Problemen, Fragen und
Sorgen. (Fachfragen bitte an die Fachlehrer)
Allgemein:
Es ist davon auszugehen, dass in diesem Schuljahr Unterricht
und Schulbetrieb nicht mehr in der vor dem 16. März gewohnten Art und Weise durchgeführt
werden kann. Einzelne Lehrinhalte können in den Wochen bis zum 19. Juni nicht mehr
unterrichtet werden. Schule muss nach Corona dort ansetzen, wo wir vor Corona
aufgehört haben. Im kommenden Schuljahr werden wir entstandene Defizite abbauen.
Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die ihren weiteren Bildungsweg an
einem Gymnasium fortsetzen. Die
Schulleitungen stehen diesbezüglich in engem Kontakt. Problematisch ist diese
Situation für Schüler*innen, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss erlangen
wollen. Hierzu äußere ich mich weiter unten.
Gegenwärtig liegen in vielen Fächern noch nicht ausreichend Zensuren vor, um den Leistungsstand der
Kinder realistisch zu reflektieren. Auch zur Klärung dieser Situation müssen wir die Zeit bis zum 19. Juni nutzen. Oberstes
Anliegen ist es, dass den Kindern kein Nachteil aus den Maßnahmen zur Corona-Krise
entstehen soll. Unser Ziel ist es, jedem Schüler ein ordentliches Zeugnis über
das Schuljahr 2019/20 zu erstellen. Dazu muss die Lehrerkonferenz Regelungen
zur Leistungsbewertung angesichts der besonderen Krisensituation beraten und beschließen.
Es wird keine Wiederholer
geben, die nur deshalb die Jahrgangsstufe wiederholen müssen, weil sie
angesichts der Krisenmaßnahmen keine Chance hatten, den Leistungsstand zu
verbessern. Aber für einige Kinder ist eine Wiederholung unbedingt
erforderlich, um Lernerfolg zu erzielen und letztendlich den Bildungsgang erfolgreich zu absolvieren. Im
Fall einer Versetzungsgefährdung wird es in den nächsten Tagen Gesprächs- und
Beratungsangebote durch die Klassenleiter*innen geben.
Bis zum 31. Juli 2020 geplante Klassenfahrten sind auf Anweisung storniert worden. An der
Diesterweg-Schule sollen im Kalenderjahr 2020 keine Klassenfahrten
durchgeführt werden.
Die Betriebspraktika
der achten und neunten Klassen fallen in diesem Schuljahr ebenfalls aus.
Der Unterricht findet ab 27. April mit
ausgewählten Schülergruppen parallel zur Notfallbetreuung unter Beachtung des Planes
„Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. April
2020 nach einem Sonderstundenplan statt. Der Sonderstundenplan wird auf der
Website der Schule veröffentlicht bzw. über die Klassenleiter bekanntgegeben. Für
Kinder, deren Schulbesuch nicht durch den Sonderstundenplan geregelt ist, gilt
weiterhin das Schulbesuchsverbot der Allgemeinverfügung.
Die Schülergruppen umfassen maximal 15 Schüler*innen pro
Gruppe. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule ist nicht
angewiesen, wird jedoch empfohlen.
Klassenstufe 10:
Unser Ziel für die Schüler*innen der 10. Klasse ist ein erfolgreicher
Abschluss der Mittleren-Reife-Prüfung. Daher beginnt zuerst für diese
Schüler*innen der Unterricht am 27. April nach einem Sonderstundenplan, der
noch bekanntgegeben wird, mit einer deutlichen Konzentration auf die
Prüfungsvorbereitung in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch).
Prüfungstermine: Deutsch: 11. Mai +++ Englisch: 14. Mai +++ Mathematik: 18. Mai
Besteht eine Schülerin/ein Schüler die Mittlere-Reife-Prüfung
nicht, kann sie/er die 10. Klasse einmal wiederholen. Auch ein freiwilliger
Rücktritt von der Mittleren-Reife-Prüfung und das einmalige Wiederholen sind
möglich.
Die Veranstaltung zur feierlichen Zeugnisübergabe im Löwenschen Saal am 16. Juni musste leider abgesagt werden.
Klassenstufe 9:
Hier gibt es drei Szenarien:
1. Der Leistungsstand macht ein Wiederholen der Klassenstufe
9 erforderlich. (Dies ist schwierig für Schüler*innen, die die neunte Klasse
bereits wiederholen.)
2. Die Schülerin/der Schüler hat mit seinen Leistungen am
Ende des Schuljahres die „Berufsreife“ erlangt. Sie/er verlässt mit diesem
Schulabschluss die Schule und beginnt eine Berufsausbildung.
3. Die Schülerin/der Schüler wird nach Klassenstufe 10 versetzt.
Wir werden die Zeit bis zum 19. Juni nutzen, um für jedes
einzelne Kind den bestmöglichen Weg herauszufinden. Der Unterricht nach
Sonderstundenplan beginnt am 04. Mai für alle Neuntklässler*innen.
Klassenstufe 5 – 8:
Ich bitte um Verständnis, dass sich die Maßnahmen zur
stufenweisen Schulöffnungen zunächst auf die abschlussrelevanten Jahrgänge
konzentrieren. Oberstes Ziel bleibt die Gesunderhaltung und die Unterbrechung von Infektionsketten mit dem
Covid19-Virus. Festlegungen für die Jahrgangsstufen 5 – 8 werden folgen.
Ich wünsche Ihnen allen Gesundheit!
Gero Schwedhelm 20.04.2020
Schulleiter