Liebe Eltern,

nachdem unsere politische Führung in den letzten Tagen eine Reihe von Beschlüssen und Vorgaben veröffentlicht hat, möchte ich Sie über die Pläne zur weiteren Ausgestaltung des Schulbetriebs speziell an der Diesterweg-Schule informieren.

Alle Aussagen sind vorbehaltlich, solange es keine anderslautenden Regelungen durch die Schulaufsichtsbehörde, das Ministerium oder die Regierung gibt.

Aktuell:

Die „Allgemeinverfügung der Landesregierung …“ vom 17. April 2020 gilt. Das heißt, dass an unserer Schule weiterhin eine Notfallbetreuung täglich von 07:30 Uhr – 13:00 Uhr (freitags bis 12:30 Uhr) für Kinder mit einem Betreuungsanspruch eingerichtet ist. Für Kinder ohne Betreuungsanspruch gilt laut oben genannter Verordnung „bis auf Weiteres“ Besuchsverbot.

Die Fachlehrer*innen unserer Schule sind weiterhin angewiesen, ihren Schülern Aufgabenangebote und Lerninhalte zur Verfügung zu stellen. Meine Stellungnahme vom 30. März gilt. Die Klassenleiter*innen sind in diesem Prozess wertvolle Multiplikatoren und erste Ansprechpartner bei Problemen, Fragen und Sorgen. (Fachfragen bitte an die Fachlehrer)

Allgemein:

Es ist davon auszugehen, dass in diesem Schuljahr Unterricht und Schulbetrieb nicht mehr in der vor dem 16. März gewohnten Art und Weise durchgeführt werden kann. Einzelne Lehrinhalte können in den Wochen bis zum 19. Juni nicht mehr unterrichtet werden. Schule muss nach Corona dort ansetzen, wo wir vor Corona aufgehört haben. Im kommenden Schuljahr werden wir entstandene Defizite abbauen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die ihren weiteren Bildungsweg an einem Gymnasium fortsetzen. Die Schulleitungen stehen diesbezüglich in engem Kontakt. Problematisch ist diese Situation für Schüler*innen, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss erlangen wollen. Hierzu äußere ich mich weiter unten.

Gegenwärtig liegen in vielen Fächern noch nicht ausreichend Zensuren vor, um den Leistungsstand der Kinder realistisch zu reflektieren. Auch zur Klärung dieser Situation müssen wir die Zeit bis zum 19. Juni nutzen. Oberstes Anliegen ist es, dass den Kindern kein Nachteil aus den Maßnahmen zur Corona-Krise entstehen soll. Unser Ziel ist es, jedem Schüler ein ordentliches Zeugnis über das Schuljahr 2019/20 zu erstellen. Dazu muss die Lehrerkonferenz Regelungen zur Leistungsbewertung angesichts der besonderen Krisensituation beraten und beschließen.

Es wird keine Wiederholer geben, die nur deshalb die Jahrgangsstufe wiederholen müssen, weil sie angesichts der Krisenmaßnahmen keine Chance hatten, den Leistungsstand zu verbessern. Aber für einige Kinder ist eine Wiederholung unbedingt erforderlich, um Lernerfolg zu erzielen und letztendlich den Bildungsgang erfolgreich zu absolvieren. Im Fall einer Versetzungsgefährdung wird es in den nächsten Tagen Gesprächs- und Beratungsangebote durch die Klassenleiter*innen geben.

Bis zum 31. Juli 2020 geplante Klassenfahrten sind auf Anweisung storniert worden. An der Diesterweg-Schule sollen im Kalenderjahr 2020 keine Klassenfahrten durchgeführt werden.

Die Betriebspraktika der achten und neunten Klassen fallen in diesem Schuljahr ebenfalls aus.

Der Unterricht findet ab 27. April mit ausgewählten Schülergruppen parallel zur Notfallbetreuung unter Beachtung des Planes „Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. April 2020 nach einem Sonderstundenplan statt. Der Sonderstundenplan wird auf der Website der Schule veröffentlicht bzw. über die Klassenleiter bekanntgegeben. Für Kinder, deren Schulbesuch nicht durch den Sonderstundenplan geregelt ist, gilt weiterhin das Schulbesuchsverbot der Allgemeinverfügung.

Die Schülergruppen umfassen maximal 15 Schüler*innen pro Gruppe. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule ist nicht angewiesen, wird jedoch empfohlen.

Klassenstufe 10:

Unser Ziel für die Schüler*innen der 10. Klasse ist ein erfolgreicher Abschluss der Mittleren-Reife-Prüfung. Daher beginnt zuerst für diese Schüler*innen der Unterricht am 27. April nach einem Sonderstundenplan, der noch bekanntgegeben wird, mit einer deutlichen Konzentration auf die Prüfungsvorbereitung in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch).

Prüfungstermine: Deutsch: 11. Mai +++ Englisch: 14. Mai +++ Mathematik: 18. Mai

Besteht eine Schülerin/ein Schüler die Mittlere-Reife-Prüfung nicht, kann sie/er die 10. Klasse einmal wiederholen. Auch ein freiwilliger Rücktritt von der Mittleren-Reife-Prüfung und das einmalige Wiederholen sind möglich.

Die Veranstaltung zur feierlichen Zeugnisübergabe im Löwenschen Saal am 16. Juni musste leider abgesagt werden.

Klassenstufe 9:

Hier gibt es drei Szenarien:

1. Der Leistungsstand macht ein Wiederholen der Klassenstufe 9 erforderlich. (Dies ist schwierig für Schüler*innen, die die neunte Klasse bereits wiederholen.)

2. Die Schülerin/der Schüler hat mit seinen Leistungen am Ende des Schuljahres die „Berufsreife“ erlangt. Sie/er verlässt mit diesem Schulabschluss die Schule und beginnt eine Berufsausbildung.

3. Die Schülerin/der Schüler wird nach Klassenstufe 10 versetzt.

Wir werden die Zeit bis zum 19. Juni nutzen, um für jedes einzelne Kind den bestmöglichen Weg herauszufinden. Der Unterricht nach Sonderstundenplan beginnt am 04. Mai für alle Neuntklässler*innen.

Klassenstufe 5 – 8:

Ich bitte um Verständnis, dass sich die Maßnahmen zur stufenweisen Schulöffnungen zunächst auf die abschlussrelevanten Jahrgänge konzentrieren. Oberstes Ziel bleibt die Gesunderhaltung und die Unterbrechung von Infektionsketten mit dem Covid19-Virus. Festlegungen für die Jahrgangsstufen 5 – 8 werden folgen.

 

Ich wünsche Ihnen allen Gesundheit!

Gero Schwedhelm 20.04.2020
Schulleiter